TuRa Elsen Fußballabteilung

Formulare

Allgemein

Übungsleitende und Betreuende im Trainings- und Spielbetrieb

Lt. § 9 Abteilungsordnung ist die Aufnahme einer oben genannten Tätigkeit in der Abteilung erst nach der Vorlage des Unbedenklichkeitsnachweises, sowie der unterschriebenen Übungsleitervereinbarung legitimiert. Bei vorzeitiger Aufnahme der Tätigkeit ist eine Selbstverpflichtungserklärung einzuholen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen. Sofern neue Übungsleitende/ Betreuende/ Gruppenleitende/ Gruppenhelfende eingestellt werden sollen oder zum Zeitpunkt 01.06.2021 Personen als Übungsleitende/ Betreuende/ Gruppenleitende/ Gruppenhelfende agieren, ist grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.